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Zum Donnerkeil

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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
zu unserer Ferienwohnung „Zum Donnerkeil“
18586 Göhren, Strandstraße 10, Villa Granitz, (FeWo Nr. 48)



Die nachfolgenden, bei der Buchung durch Sie anerkannten allgemeinen Geschäftsbedingungen, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Mieter und uns, der Familie Blank
(Straße der Jugend 4, 18546 Sassnitz) als Vermieter.

Lesen Sie diese Vereinbarung deshalb bitte sorgfältig durch !



1. Allgemeines

Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Familie Blank. Alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte werden von uns abgewickelt.

Die Zahl der Personen einschließlich der Kinder die uns verbindlich angemeldet sind, dürfen nicht überschritten werden.
Die Ferienwohnung ist eine generelle Nichtraucherwohnung.
Haustiere, gleich welcher Rasse und Art, dürfen nicht mitgebracht werden und sind ausnahmslos nicht erlaubt.


2. Buchung und Buchungsbestätigung

Mit Ihrer Reservierung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Reservierung kann mündlich, fernmündlich, per Post oder per E-Mail erfolgen. Die Reservierung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Die Buchung wird erst rechtskräftig, wenn die verbindliche Buchungsbestätigung von uns und die AGB per Post oder E-Mail bei Ihnen vorliegen.


3. Zahlung

Bei Erhalt der Bestätigung, die zugleich Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Diese muss 7 Tage nach Eingang der Reservierungsbestätigung auf das angegebene Konto verbucht sein. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung bei uns eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 30-tägigen Frist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.


4. Nebenkosten / Kurtaxe

Die Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung sowie die Nutzung eines Tiefgaragenstellplatzes sind im Mietpreis enthalten. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde Göhren erhoben und muss vor Ort von Ihnen selbstständig gezahlt werden bzw. Frau Kock kassiert sie bei Ihrer Anreise. Ausdrücklich möchten wir Sie hiermit ebenso darauf hinweisen, dass zur Zahlung jeder Gast verpflichtet ist und die Kurabgabe eine BRINGESCHULD von Ihnen darstellt deren Zahlung binnen 24 Stunden nach Ihrer Anreise zu leisten ist. Mögliche gegen uns erhobene Haftungsansprüche durch Verletzung Ihrer Abgabepflicht, werden wir an Sie in voller Höhe weitergeben.
Wir behalten uns auch ausdrücklich vor, den Rückzahlungsbetrag Ihrer Kaution um den Betrag der von Ihnen zu erstattenden Kurabgabe zu kürzen, sollte sich nach Rücksprache mit der Gemeinde Göhren herausstellen, dass Sie Ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind.


5. Haftung / Kaution

Sie haften für die pflegliche Behandlung der Ferienwohnung sowie für das sich in ihr enthaltene Inventar. Gleichzeitig treten Sie auch für verursachte Schäden welche durch Ihre Mitreisenden verursacht wurden voll ein. Sie haben entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzten. Sie sind verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während Ihrer Mietdauer entstanden sind, Frau Kock zu melden. Ihnen obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während Ihrer Mietzeit entstanden ist, dass Sie oder die Sie begleitenden Personen kein Verschulden trifft.
Zur unkomplizierteren Regulierung möglicher Schäden, erheben wir eine Kaution in Höhe von 100,- €. Diese ist mit der Buchung zur Zahlung fällig und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung und Begleichung der Kurabgabe durch Sie, auf das von Ihnen angegebene Konto zurück überwiesen.
Bei Schlüsselverlust sind unabhängig von der oben genannten Regelung, 100,- € für die Ersatzbeschaffung je Schlüssel (zentrale Schließanlage) durch Sie zu entrichten.


6. Ersatzmieter

Bis zum Mietbeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns diesen Wechsel rechtzeitig mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht.
Sollten wir dem Wechsel wiedersprechen, entspricht dies einem Vertragsrücktritt durch Sie. In diesem Fall tritt der Punkt 7 in Kraft.


7. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem eventuellen Rücktritt erhalten Sie den Mietpreis, abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 10 % ohne Endreinigung zurück, falls eine andere Vermietung möglich ist.

Ansonsten erheben wir folgende Stornogebühren:

Bis 6 Wochen vor Mietbeginn 25 % des Gesamtmietpreises.
Ab 6 Wochen vor Mietbeginn 75 % des Gesamtmietpreises.
Ab 10 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises.
Bei vorzeitiger Abreise oder bei Nichtanreise besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.


Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Höhe der fälligen Entschädigungssumme richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


8. Aufhebung des Mietvertrages

Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, innere Unruhen oder Krieg, unmittelbar und konkret erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir ohne Ersatzansprüche leisten zu müssen, von dem Mietvertrag zurücktreten.
Wir sind weiterhin berechtigt ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch das vertragswidriges oder störendes Verhalten, anderen Reisenden der Urlaub nicht zuzumuten ist. In diesem Fall behalten wir uns die Erstattung möglicher Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.


9. Daten

Wir sind berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Mieter auf Datenträgern und unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist generell ausgeschlossen.


10. Reklamation

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht immer auszuschließen. Diese müssen durch Sie sofort und unverzüglich an uns bzw. an Frau Kock weitergeleitet werden. Generelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung sind innerhalb eines Monats nach Ereigniseintritt schriftlich geltend zu machen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.


11. Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

Sie sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und seinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter ordnungsgemäß zu entsorgen


12. Ankunft / Abreise

Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie durch Frau Kock eine Einweisung in die Ferienwohnung und Ihre Wohnungsschlüssel sowie den Tiefgaragenschlüssel.

Firma Sabine Krause
Betreuung von Ferienwohnungen
Vorortbetreuung durch Monika Kock
Göhren, Strandstraße 10, Villa Granitz, Rezeption
Handy Nr.: 0172 – 3806539
Pawlowstr. 07
09117 Chemnitz
krause-goehren@t-online.de

Bei Ihrer Abreise erfolgt ebenfalls durch oben genannte Firma die Abnahme der Ferienwohnung, direkt vor Ort und die Übernahme des Wohnungsschlüssels sowie des Tiefgaragenschlüssels.

Ihre Anreise sollte in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen. Eine spätere Anreise ist nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich. Kontaktieren Sie bitte aber unbedingt vor Ihrer Anreise Frau Kock, sollte sich herausstellen, dass Sie zum Bsp. verkehrsbedingt, Ihre Anreise nicht bis 18.00 Uhr schaffen werden. Teilen Sie Frau Kock dann bitte einen ungefähren Anreisezeitpunkt mit, damit Sie dann auch entsprechend ohne großen Zeitverzug begrüßt werden können.
Insbesondere in den Sommermonaten ist an den Anreisetagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen, welches durchaus 1-2 Stunden Fahrzeit vom Rügendamm bis Göhren beinhalten kann. Wir möchten Sie bitten, dies bei der Berechnung Ihrer Fahrzeit und in Hinblick auf den angegebenen Zeitpunkt der Schlüsselübergabe zu berücksichtigen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr gereinigt und in einem ordentlichen Zustand verlassen werden muss. Eine gründliche Reinigung erfordert Zeit. Sie können sich jedoch vor der Abreise gern mit Frau Kock in Verbindung setzen, ob der Auszug zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Zu einem ordentlichen Zustand am Nutzungsende erwarten wir von Ihnen das Spülen und Aufräumen des Geschirrs, das Wischen der Küche, das Abziehen der Betten, die Müllentsorgung und das Hinterlassen aller Räume besenrein. Die Endreinigung wird dann durch Frau Kock übernommen.


13. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien das Amtsgericht Bergen.
Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.


14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.


Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen nun einen angenehmen Aufenthalt und einen erholsamen Urlaub in der Villa Granitz und unserem Appartement „Zum Donnerkeil“.

Ihre Familie Blank